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Старый 23.10.2010, 07:57   #307
saljan
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white&smooth сказал(a):
ну тогда пусть пишут письма: kein Vertrieb - keine Schaden.
из суда ничего не будет - им не с чeм идти в немецкий суд - закон защищяeт только тех кто продает или собирается продавать свой продукт в Германии.

UrhG § 121 Auslaendische Staatsangehoerige
(1) Auslaendische Staatsangehoerige geniessen den urheberrechtlichen Schutz fuer ihre im Geltungsbereich dieses Gesetzes erschienenen Werke, es sei denn, dass das Werk oder eine Uebersetzung des Werkes frueher als 30 Tage vor dem Erscheinen im Geltungsbereich dieses Gesetzes ausserhalb dieses Gebietes erschienen ist. Mit der gleichen Einschraenkung geniessen auslaendische Staatsangehoerige den Schutz auch fuer solche Werke, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur in Uebersetzung erschienen sind.

UrhG § 6 Veroeffentlichte und erschienene Werke(2) Ein Werk ist erschienen, wenn mit Zustimmung des Berechtigten Vervielfaeltigungsstuecke des Werkes nach ihrer Herstellung in genuegender Anzahl der Oeffentlichkeit angeboten oder in Verkehr gebracht worden sind. Ein Werk der bildenden Kuenste gilt auch dann als erschienen, wenn das Original oder ein Vervielfaeltigungsstueck des Werkes mit Zustimmung des Berechtigten bleibend der Oeffentlichkeit zugaenglich ist.

Согласен с white&smooth От кого доход(налоги), того и защищают.
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